Geschichte der FF Hespe

Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Hespe-Hiddensen

Am 1.10.1937 war dann die vorgeschriebene Sollstärke eines Halblöschzuges mit 27 aktiven Mitgliedern erreicht.
Nach einer Ausbildungszelt mit abschließender Abnahmeprüfung konnten dann die Aufgaben des Feuerschutzes übernommen werden, welche bis dahin von einer Pflichtfeuerwehr im Rahmen eines im Jahre 1876 zwischen den Gemeinden Niedernwöhren, Meerbeck, Hobbensen, Volksdorf und Hespe gegründeten Feuerlöschverbandes wahrgenommen wurden.
Leiter der nun ins Leben gerufenen Freiwilligen Feuerwehr Hespe-Hiddensen wurde der 1941 verstorbene Schmiedemeister Friedrich Vehling, Hespe 43.
Als Löschgerät stand eine alte Handdruckspritze, die bei E. Koller, Hespe 8, untergestellt war, zur Verfügung. Nach dem Tode von Fr. Vehling übernahm E. Stahlhut, Hespe 28, die Stelle des Brandmeisters bis zum Kriegsende.
Während des Krieges wurde ein Gerätehaus gebaut.
Eine in dieser Zeit zugewiesene Tragkraftspritze erwies sich nicht einsatzfähig, so daß weiterhin nur die alte Handdruckspritze zur Verfügung stand. Einsätze sind in der Kriegszeit nicht zu verzeichnen.
Nach dem Einmarsch der alliierten Truppen wurden auf Ihre Anordnung alle Vereine und Verbände aufgelöst, bald danach, ebenfalls auf Befehl der Besatzungsmacht aber mußten die Feuerwehren wieder aufgestellt werden.
Am 1.6.1945 fand die Neuaufstellung der Freiwilligen Feuerwehr Hespe-Hiddensen statt.
Unter der Leitung von H. Böhning fanden sich 18 Einwohner der Gemeinde wieder bereit, den Brandschutz zu übernehmen. Da aber nach dem Kriege alles was Uniform trug nicht gern gesehen wurde und zudem H. Böhning nach Stemmen umsiedelte, stand diese Feuerwehr wohl mehr auf dem Papier, und ein wirksamer Brandschutz war nicht vorhanden. Durch eine für den 13.11.1949 vom Bürgermeister einberufene Versammlung wurde dann erneut versucht, die Wehr ins Leben zu rufen. 26 Versammlungsteilnehmer traten der Wehr bei, aber keiner war bereit, die Leitung zu übernehmen.
Auf der am
22.1.1950 anberaumten Versammlung fand sich dann E. Seggebruch, Hespe 18 bereit, das Amt des Brandmeisters zu übernehmen, sein Stellvertreter wurde K. Lahmann, Hespe 24. Neun weitere Einwohner traten der Wehr bei, welche dem Unterkreis IV zugeteilt wurde.
Am 26.1.1952 wurde dann Fr. Köpper, Hespe 90 - jetzt Niedernwöhren, von der Generalversammlung zum Brandmeister gewählt. Seine Tätigkeit hat entschieden dazu beigetragen, was die Freiwillige Feuerwehr Hespe-Hiddensen heute ist.
Nachdem Fr. Köpper nach Niedernwöhren umzog, wurde K. Lahmann, Hespe 24, am 25.2.1956 zum Brandmeister gewählt, sein Vertreter wurde H. Schmidt, Hespe 9. Am 1.9.1959 wählte die Versammlung E. Köpper, Hespe 90, zum Vertreter des Brandmeisters.

 Im Zuge der Gebietsreform 1976 wurden auch die Feuerwehren umorganisiert. Träger der Feuerwehren sind nicht mehr die einzelnen Gliedgemeinden (also die früheren selbstständigen Gemeinden) sondern die Samtgemeinden bzw. Städte.
Der bisherige Unterkreis IV, der unter der langjährigen und erfahrenen Leitung von Ernst Breuer neben der Freiwilligen Feuerwehr Hespe-Hiddensen auch die Wehren der Gemeinden Enzen, Helpsen, Hörkanp-Langenbruch-Krebshagen, Kirchhorsten, Levesen, Meerbeck, Niedernwöhren, Nienstädt, Schierneichen, Stemmen, Volksdorf und Wendthagen-Ehlen angehörten, wurde aufgelöst.
Neu ins Leben gerufen wurde die "Feuerwehr der Samtgemeinde Nienstädt", die aus den Ortswehren Echtorf-Tallensen, Helpsen, Kirchhorsten, Levesen, Liekwegen, Nienstädt, Schierneichen-Deinsen-Baum, Stemmen, Südhorsten, Sülbeck und Hespe-Hiddensen besteht. Diese Wehren werden von ihren jeweiligen Ortsbrandmeister geleitet
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Hespe-Hiddensen
SG

Historie, Quelle: Festschrift 50 Jahre FF Hespe-Hiddensen 1987

 Die Mitglieder der Kommission für den aus den Gemeindebezirken Hespe, Volksdorf, Meerbeck, Niedernwöhren und Hobbensen bestehenden Feuerlöschverband haben mit Genehmigung des Amts folgendes beschlossen:
1.) Wenn die in einem Orte aufgestellte Spritze nach einem außerhalb des Aufstellungsortes gelegenen Orte, in welchen Feuer ausgebrochen ist, beschafft wird, so erhalten die Eigentümer der vor die Spritz gespannten Pferde auf jede Stunde Entfernung 3 Mark für jedes Pferd. Beträgt die Entfernung des Ortes, an welchen Feuer enstanden, nur eine halbe Stunde, oder ist dieselbe noch geringer, so wird für jedes Pferd 1 Mark 50 vergütet.
2) Sobald eine der dem Feuerlöschverband angehörenden Spritzen bei einer Feuersbrunst in Tätigkeit gesetzt ist, erhält der Spritzenmeister oder nach Abwesenheit dessen Stellvertreter eine Vergütung von 6 Mark im Ganzen. Ist die Spritze nicht in Tätigkeit gesetzt, so erhält der Spritzenmeister oder dessen Stellvertreter eine Vergütung von 3 Mark. Eine anderweitige Vergütung für die Bemühungen jener Personen, namentlich für das Reinigen der Spritzen, das Trocknen der Schläuche findet nicht statt.
3.) Für das bloße Probieren der Spritze erhalten der Spritzenmeister und dessen Stellvertreter im Ganzen eine Vergütung von 2 Mark 40.
Der Gemeindevorsteher hat diesen Beschluß innerhalb seines Bezirkes in üblicher Weise bekannt zu machen.
Stadthagen, den 10. Juli 1876
Fürstlich Schaumburg-Lipps. Amt
Unterschrift

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